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Kanalbenützungsgebühr: Berechnungsfläche x Einheitssatz (dzt. € 3,15), zuzüglich 10 % MWSt.
Berechnungsfläche: Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen mit Ausnahme von Kellergeschoßen, die nicht als Wohnraum genutzt werden
Geschoßfläche: die sich aus den äußersten Begrenzungen jedes Geschoßes ergebende Fläche