Hundeabgabe

Zuständig

Die Hundeabgabe beträgt:

Stand Jänner 2023 (Änderungen vorbehalten)


          für Nutzhunde............................... €     6,54


für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz                                                                  

          für den 1. Hund............................... € 150,00

          für den 2. Hund............................... € 200,00


für alle übrigen Hunde

         für den 1. Hund............................... €    40,00

         für den 2. Hund............................... €    70,00

         ab dem 3. Hund / pro Hund.......... €  125,00


*) = Als Nutzhunde gelten im Wesentlichen:

- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb von geschlossenen Siedlungen (darunter sind 3 Häuser im Umkreis von 100 m zu verstehen)

- Diensthunde der beeideten und bestätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter (nicht der Hund eines Jagdausübungsberechtigten!)

- Blindenhunde


Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monates nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

 

Das NÖ Hundeabgabegesetz 1979 finden Sie unter:

http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich