Neuerung im NÖ Hundehaltegesetz

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Seit 1. Juni 2023 ist laut NÖ Hundehaltegesetz bei einer Neuanmeldungen eines Hundes ALLER Rassen ein allgemeiner Sachkundenachweis (NÖ Hunde-Pass) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung (von mind. € 725.000,- pro Hund) am Gemeindeamt vorzulegen.
Beide Nachweise MÜSSEN auf den Namen des Hundebesitzers lauten. Der Hundehalter muss in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
 
Für auffällige Hunde und Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist zusätzlich ein erweiterter Sachkundekurs zu absolvieren.
Die Haltung von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, sowie die Haltung von insgesamt mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist seit 1. Juni 2023 verboten (Gilt ab einer zusätzlichen Anmeldung nach dem 1. Juni 2023).

Für alle bestehenden Hundebesitzer gilt seit 1. Juni 2023 unabhängig vom Anmeldedatum:

Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß NÖ Hundehaltegesetz ist am Gemeindeamt vorzulegen. Hier gilt ebenfalls: der Hundebesitzer muss auch der Versicherungsnehmer sein. 

01.06.2023