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Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.
1. FotodokumentationBitte fertigen Sie eine umfangreiche Fotodokumentation über die entstandenen Schäden an! Insbesondere über die Höhe der Wasserstände, die zu Schaden gekommenen Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte und dgl. mehr.
2. Meldung des SchadensZunächst ist der Schaden formlos bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden, wir bitten Sie dafür den oberen Teil des Schadenserhebungsprotokolls auszufüllen (siehe Punkt 3.) und an uns zu returnieren. Die Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
(Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Meldung an die eigene Versicherung zu veranlassen ist, da der Katastrophenfonds in keinem Zusammenhang mit den Versicherungen steht!)
3. Schadensprotokoll ausfüllen
Nachstehend finden Sie die notwendigen Formulare für die Meldung der Schäden.
Bitte füllen Sie hierfür den oberen Teil des Schadenserhebungsprotokolls aus und senden Sie es an gemeinde@brand-laaben.at oder bringen Sie es direkt zur Gemeinde.
Die untenstehenden Formulare können natürlich auch am Gemeindeamt abgeholt werden.
Schadenserhebungsprotokoll für Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich Inventar und Lagervorräte sowie sonstigen Anlagen
Gebaeudeschaeden_Formular_Anlage_A.pdf herunterladen (0.2 MB)
Schadenserhebungsprotokoll für Schäden durch Erdrutsch
Schadenserhebungsprotokoll_fuer_Erdrutsch_F.pdf herunterladen (0.2 MB)
Schadenserhebungsprotokoll für landwirtschaftliche Kulturen
Landwirtschaftliche_Schaeden_Formular_Anlage_B.pdf herunterladen (0.2 MB)
Schadenserhebungsprotokoll für forstwirtschaftliche Kulturen
Forstwirtschaftliche_Schaeden_Formular_Anlage_C.pdf herunterladen (0.2 MB)
Schadenserhebungsprotokoll für Forststraßen und Privatstraßen
Gebaeudeschaeden_Formular_Anlage_A[1].pdf herunterladen (0.34 MB)
4. Schadensdaten - Schadenskommission
Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe hat die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission zu bilden. Dieser Termin für die Schadensaufnahme wird von der Gemeinde mit der geschädigten Person vereinbart. Im Zuge der Schadensaufnahme wird das Schadenserhebungsprotokoll erstellt bzw. vervollständigt.
Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Dokument
Abwicklung_Katastrophenschäden[2].pdf herunterladen (0.12 MB)
oder auf der Homepage vom Land NÖ
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html
Datei herunterladen (118 KB) - .PDF
17.09.2024