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Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz (dzt. € 15,70), zuzüglich 10 % MWSt.
Berechnungsfläche: Hälfte der bebauten Fläche x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) vermehrt um 15 % der unverbauten Fläche der Liegenschaft, maximal jedoch von 500 m², d.s. also maximal 75 m²
Bebaute Fläche: jene Fläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird